Meine Reden
Politische Transparenz und der offene Austausch von Ideen sind Grundlagen unserer Demokratie. Davon bin ich fest überzeugt. Daher bin ich stolz darauf, dass ich die Interessen meiner Wählerinnen und Wähler in den parlamentarischen Debatten vertreten darf. Im folgenden können Sie meine parlamentarischen Reden ansehen.
Als Quelle der Videos dient der Niedersächsische Landtag. Die Nutzungsrechte liegen ausschließlich bei Brian Baatzsch. Sämtliche Nutzung auf anderen Plattformen sowie der Download sind untersagt. Sollten Sie das Video benötigen, nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten auf meiner Website.
Rede zum Lehrkräftemangel in Niedersachsen (04.05.2023)
TOP 21: Rede zum Antrag der CDU-Fraktion: "Keine Kapitulation vor dem Lehrkräftemangel - Unterrichtsversorgung in Niedersachsen sicherstellen!"
- Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 19/1229
Rede zum Thema Digitalisierung an Schulen (23.03.2023)
TOP 21: Rede zum Antrag der CDU-Fraktion: "Digitalisierung als Chance - die Rahmenbedingungen für die digitale Schule jetzt verbessern!"
Rede zum Thema Unterrichtsversorgung in Niedersachsen (14.09.2023)
TOP 21: Rede zum Antrag der CDU-Fraktion: "Keine Kapitulation vor dem Lehrkräftemangel - Unterrichtsversorgung in Niedersachsen sicherstellen!"
- Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 19/1229
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist den regierungstragenden Fraktionen in diesem Hause und der Landesregierung ein großes Anliegen, dem Mangel an Lehrkräften geschlossen entgegenzutreten. Dass uns dieses Thema in den nächsten Jahren weiterhin betreffen und uns als Gesellschaft weiterhin vor große Herausforderungen stellen wird, ist unstrittig.
Bevor ich gleich noch einmal auf den Antrag eingehe, liebe CDU-Fraktion, möchte ich mir kurz die Zeit nehmen, über etwas zu sprechen, über das wir leider viel zu selten sprechen.
Für die Unterrichtsversorgung nennen Sie in Ihrem Antrag die Zahl von 96,3 %. Diese 96,3 % Unterrichtsversorgung sind etwa 68 500 Lehrkräfte in Niedersachsen, die in den rund 2 550 Schulen jeden Tag ihr Bestes geben. Diesen Lehrkräften haben wir zu danken, und sie haben unsere Anerkennung verdient.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie haben die Studie der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission gelesen und dann einige Punkte, die Ihnen aufgefallen sind, in diesen Antrag geschrieben. Ihr Antrag ist eine Aneinanderreihung von Forderungen, die durchaus Erfolg haben könnten, die Sie jedoch nicht zu Ende gedacht haben und die beim zweiten Lesen teilweise noch willkürlicher erscheinen als beim ersten.
Mit der rot-grünen Landesregierung werden wir die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen langfristig und mit Weitblick sichern, und, Herr Fühner, das hat oberste Priorität.
Viele Ihrer Forderungen hatten wir daher schon lange auf der Tagesordnung.
Ihre erste Forderung, die im Antrag steht, ist die Forderung, die A-13-Besoldung sofort mit dem Nachtragshaushalt einzuführen.
Sie haben dafür keinen Plan vorgelegt. Zumindest ist mir dies nicht bewusst. Sie haben in den entsprechenden Haushaltsberatungen nicht einmal mehr versucht, einen Weg aufzuzeigen, und Sie haben damit eigentlich auch deutlich gemacht, dass das Thema für Sie vielleicht genauso wenig Priorität hat wie in der letzten Legislaturperiode. Wir haben aber nun alle Voraussetzungen für A 13 geschaffen, und wie Sie alle lesen konnten, wird es voraussichtlich im Jahr 2024 kommen.
Darüber hinaus fordern Sie die Erhöhung der Mehrarbeitsvergütung. Das hat die Landesregierung getan.
Sie fordern eine Veränderung im Studium und in den Studienseminaren. Eine Arbeitsgruppe von Wissenschafts- und Kultusministerium bereitet genau das gerade vor.
Sie fordern, die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft anzupassen. Dazu haben wir bereits in der Vergangenheit einen Letter of Intent verabschiedet, über den gesprochen wird.
Sie fordern, dass eine Lehrtätigkeit nach der Pensionierung besser möglich gemacht werden soll. Die dazu notwendigen Maßnahmen werden derzeit ebenfalls ergriffen.
Sie fordern, Teilzeitkräfte zu motivieren, ihre Stunden aufzustocken. Ich meine, auch das geschieht schon.
Herr Fühner, Probleme lösen, nicht nur benennen! Da trennt sich die Spreu vom Weizen.
Sie haben eben das Antragsverfahren angesprochen. Auch das wird überarbeitet.
Sie haben gesagt, Sie haben einen Vorschlag an die Ministerin. Den Vorschlag habe ich nicht erkennen können. Sie haben wieder nur ein Problem benannt.
Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen ich denke, das gilt für unseren Koalitionspartner genauso werden in die Zukunft unseres Landes investieren. Daher diskutieren wir aktuell beispielsweise auch Fragen der zeitlichen Entlastung von Lehrkräften und, damit verbunden, von multiprofessionellen Teams sowie ehrliche und vertretbare Lösungen für den Quereinstieg.
Frau Bauseneick, bei der Einbringung des Antrags haben Sie gesagt, dass es bei der Bildung unserer Kinder auch um unsere Zukunft geht. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass uns das bewusst ist.
Frau Bauseneick, bei der Einbringung des Antrags haben Sie gesagt, dass es bei der Bildung unserer Kinder auch um unsere Zukunft geht. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass uns das bewusst ist. Das große Ziel ist es, nicht alles zu wissen, aber zu lernen, im richtigen Moment zu handeln. Genau das tun wir gerade.
Ihr Antrag gleicht aus unserer Sicht einer Kapitulationserklärung. Ihm zuzustimmen, würde einer Unterschrift unter eine solche Erklärung gleichkommen. Ich denke, das wäre das falsche Signal gegenüber den engagierten Lehrkräften in Niedersachsen. Darum werden wir Ihren Antrag heute ablehnen
Gegenrede zum Gesetzentwurf der AFD (11.10.2023)
Top 04: Rede zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD : "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Niedersächsische Landesbeauftragte oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz"
- Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drs. 19/2451
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags!
Neben der Aufklärung einer Straftat als Aufgabe und Pflicht des Rechtsstaats ist es wichtig, den Opfern von Straftaten bestmögliche Hilfestellung zu geben und sie auf dem Weg aus ihrer Opferrolle hinauszubegleiten. Jedes Opfer sollte schnelle, unkomplizierte und verlässliche Hilfe und Unterstützung erfahren. Deshalb hat die SPD-geführte Landesregierung im Jahr 2019 gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landtag das Amt des Landesbeauftragten für Opferschutz eingeführt.
Es war eine gute und richtige Entscheidung für Niedersachsen, einen Beauftragten zu berufen, der sich als Stimme für die Opfer und deren Schutz versteht. Er und seine Geschäftsstelle sind zentrale Anlaufstellen für alle Opfer von Straftaten. Sie leiten Betroffene an geeignete Unterstützungssysteme weiter. Zudem unterstützt der Landesbeauftragte die im Opferschutz tätigen Akteure. Im Nachgang zu einem Großschadensereignis entstehen zahlreiche Fragen. Durch die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten können im Fall des Falles Fragen zentral bearbeitet und Betroffene ohne Umwege in geeignete Unterstützungsformen vermittelt werden.
Unser Opferschutzbeauftragter Thomas Pfleiderer nimmt eine Lotsenfunktion wahr. Es ist unstrittig, dass seine Arbeit zu einer Stärkung der Situation von Betroffenen führt. Ich möchte ihm stellvertretend für die SPD-Fraktion an dieser Stelle einmal Danke sagen.
Der hier vorliegende Gesetzentwurf sieht nun vor, den § 3 des Gesetzes über die Niedersächsische Landesbeauftragten oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz anzupassen, indem die Befugnisse des Landesbeauftragten zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Betroffenen eines Großschadensereignisses geregelt werden. Zu eben dieser Verarbeitung der Daten bedarf es derzeit der Einwilligung durch die Betroffenen.
Das erschwert die Arbeit des Landesbeauftragten für Opferschutz. Er selbst bittet um eine Änderung des entsprechenden § 3. Um dann den Betroffenen proaktiv ein Unterstützungsangebot unterbreiten zu können und ihnen darüber hinaus in allen weiteren Belangen Unterstützung zukommen lassen zu können, benötigt er dennoch eine Legitimation.
Die AfD-Fraktion sieht nun eine Erweiterung der Datenverarbeitungsbefugnis vor und bildet dabei nahezu wortgleich die Regelung des § 3 des Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ab. Entsprechend dieser Änderung nach dem Vorbild aus NRW könnte der Landesopferschutzbeauftragte künftig Daten von Betroffenen ohne deren Einwilligung verarbeiten und ihnen ein Hilfeangebot machen.
Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, Frau Klages, eines steht fest: Sie haben auch an dieser Stelle mal wieder nicht weit genug gedacht.
Denn Ihrem Vorschlag zufolge müsste der Landesopferschutzbeauftragte für die weitere Verarbeitung von Daten die Einwilligung von den Betroffenen wiederum einholen. Ein tatsächlich wichtiger Teil der Hilfestellung wie die Vermittlung an Opferschutzeinrichtungen und die Hilfestellung bei der Geltendmachung von Ansprüchen wären weiterhin nicht möglich ohne Einwilligungserklärung. Ich möchte an der Stelle hinzufügen, dass es aus meiner Sicht nicht im Sinne der Opferunterstützung ist, wenn nach einem traumatischen Erlebnis weiterhin mit der Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung eine Belastung herbeigeführt wird.
Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, Frau Klages, manchmal hilft es ‑ wenn man schon abschreibt ‑, sich mindestens einen Überblick über die Thematik zu verschaffen. Das hätten Sie zum Beispiel tun können, indem Sie sich die Regelungen zum Opferschutz der anderen Bundesländer angesehen hätten - 14 weitere Bundesländer haben dazu Regelungen getroffen. Hätten Sie das getan, dann wüssten Sie, dass zum Beispiel die Hansestadt Hamburg in ihrem Opferbeauftragtengesetz Regelungen getroffen hat, die der Bitte des Landesopferschutzbeauftragten deutlicher entsprechen.
So sieht der § 7 dieses Gesetzes nicht nur Befugnisse zur Kontaktaufnahme ohne Einwilligung vor, sondern er erlaubt darüber hinaus unter anderem auch die Vermittlung geeigneter Angebote an die Betroffenen und gewährleistet den Informationsaustausch mit anderen Institutionen innerhalb und außerhalb des Bundeslandes. Die Regelung, die in Hamburg getroffen wurde, ist unserer Ansicht nach daher besser geeignet, um den Landesbeauftragten für Großschadensereignisse zu rüsten.
Ich finde es daher tatsächlich beeindruckend, dass Sie hier davon sprechen, Hürden im Datenschutz abzubauen, und gleichzeitig einige Hürden weiterhin bestehen lassen wollen. Diese wurden im Ausschuss auch genannt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen, Opferschutz muss da ankommen, wo er gebraucht wird, und Opferschutz muss möglichst unkompliziert sein. Dazu trägt der Antrag der AfD-Fraktion an dieser Stelle heute nicht bei.
Vielen Dank.
Rede zum Gesetzentwurf der Landesregierung (09.11.2023)
Top 06: Rede zum Gesetzentwurf der Landesregierung: "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen"
- Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 19/2168