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Rede zum Gesetzentwurf der Landesregierung (09.11.2023)

Top 06: Rede zum Gesetzentwurf der Landesregierung: "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen"

- Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 19/2168

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Rede in Textform

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen folgt das Land dem Bund auf dem Weg zu einer vollständig digitalen Verwaltung.  

Gesetze treten mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Im Bund ist die elektronische Verkündung von Gesetzen und Verordnungen bereits seit dem neuen Jahr Praxis. Dort werden nämlich die Gesetze und Verordnungen bereits seit dem 1. Januar 2023 auf der Website www.recht.bund.de veröffentlicht. In Niedersachsen wollen wir diesen Schritt nun auch gehen. Durch das Gesetz und die damit verbundene Gesetzesänderung werden das Niedersächsische Gesetz- und Verordnungsblatt und das Niedersächsische Ministerialblatt künftig nicht mehr in gedruckter Form geführt, sondern in digitaler Form auf der Website verkuendung-niedersachsen.de. Dafür braucht es auch in Niedersachsen die in dem Entwurf vorgesehene Änderung der Verfassung. Bisher wurden Gesetze und Verordnungen in den niedersächsischen Verkündungsblättern als Amtsblatt von der Staatskanzlei gedruckt und herausgegeben. Deshalb ist die elektronische Verkündung jetzt ein wichtiger und notwendiger Schritt in Richtung Digitalisierung.

 Als Politikerinnen und Politiker müssen wir dem Rechnung tragen, dass immer größere Teile unseres Lebens im Internet und damit in der digitalen Welt stattfinden. Über 90 % der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen haben einen Zugang zum Internet und benutzen dieses regelmäßig. Wir müssen somit anerkennen, dass das Internet schon lange für viele Bürgerinnen und Bürger ein politischer Raum ist, der besonders auch für die Recherche und Information genutzt wird. Wenn es uns deshalb wirklich ein Anliegen ist, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger über unsere Arbeit hier im Landtag zu informieren, dann ist dies ein weiterer, unerlässlicher Schritt.

Wir haben jetzt die Chance, zu erreichen, dass es für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger einfacher ist, nachzuvollziehen, was im Landtag passiert, welche Änderungen auf sie zukommen und welche Ideen konkret umgesetzt werden. Man könnte dem zwar entgegenhalten, dass es bei über 90 % Internetnutzerinnen und -nutzern weiterhin einen kleinen Teil gibt, der keinen Zugriff auf das Internet hat und der somit durch die Gesetzesänderung von den Verkündungsblättern ausgeschlossen wird. 

Dem ist aber entgegenzuhalten, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger die Möglichkeit haben, die Verkündungsblätter bei Landesbehörden und den Kommunen gegen die Erstattung der dafür anfallenden Kosten gedruckt zu erwerben. Darüber hinaus wird mit der elektronischen Verkündung der Prozess der Verkündung vereinfacht. Da das Sammeln und Drucken der in Kraft tretenden Rechtsakte wegfällt, wird eine Beschleunigung im Verkündungsprozess erreicht. 

Gesetze und Verordnungen werden nämlich nicht mehr zusammen verkündet, sondern nach dem Prinzip der Einzelverkündung. Das heißt, die Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsakte werden nicht mehr in einer Ausgabe des Verkündungsblattes veröffentlicht, sondern einzeln auf der Website. Schon in der Corona-Pandemie hat die elektronische Eilverkündung in Niedersachsen gezeigt, dass die elektronische Verkündung eine gute Möglichkeit ist, um effektiv und schnell auf Fragen und Probleme zu reagieren.  Außerdem zeigen wir als Land Niedersachsen durch diese Neuerung Verantwortung für unsere Umwelt, indem wir Ressourcen sparen und unseren Beitrag dazu leisten, dass Papier, das wir nicht unbedingt brauchen, gespart wird. Darüber hinaus fallen mit der Einführung der elektronischen Verkündung auch 130 000 Abonnements der niedersächsischen Verkündungsblätter weg. 

Es zeigt sich für uns also, dass die Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen ein sinnvoller Weg ist, als Land zukunftsfähiger zu werden und wichtige Schritte auf dem Wege zu einer digitalen Landesverwaltung zu gehen. 

Vielen Dank.