Nutzungsbedingungen

Als Quelle der Videos dient der Niedersächsische Landtag. Die Nutzungsrechte liegen ausschließlich bei Brian Baatzsch. Sämtliche Nutzung auf anderen Plattformen sowie der Download sind untersagt. Sollten Sie das Video benötigen, nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten auf meiner Website.

Gegenrede zum Gesetzentwurf der AFD (11.10.2023)

Top 04: Rede zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD : "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Niedersächsische Landesbeauftragte oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz"

- Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drs. 19/2451

Bitte klicken Sie auf den Link, um dieses Video von YouTube anzuzeigen. Mit Klick auf diesen Link werden Daten an YouTube übertragen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Rede in Textform

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags!

Neben der Aufklärung einer Straftat als Aufgabe und Pflicht des Rechtsstaats ist es wichtig, den Opfern von Straftaten bestmögliche Hilfestellung zu geben und sie auf dem Weg aus ihrer Opferrolle hinauszubegleiten. Jedes Opfer sollte schnelle, unkomplizierte und verlässliche Hilfe und Unterstützung erfahren. Deshalb hat die SPD-geführte Landesregierung im Jahr 2019 gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landtag das Amt des Landesbeauftragten für Opferschutz eingeführt.

Es war eine gute und richtige Entscheidung für Niedersachsen, einen Beauftragten zu berufen, der sich als Stimme für die Opfer und deren Schutz versteht. Er und seine Geschäftsstelle sind zentrale Anlaufstellen für alle Opfer von Straftaten. Sie leiten Betroffene an geeignete Unterstützungssysteme weiter. Zudem unterstützt der Landesbeauftragte die im Opferschutz tätigen Akteure. Im Nachgang zu einem Großschadensereignis entstehen zahlreiche Fragen. Durch die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten können im Fall des Falles Fragen zentral bearbeitet und Betroffene ohne Umwege in geeignete Unterstützungsformen vermittelt werden.

Unser Opferschutzbeauftragter Thomas Pfleiderer nimmt eine Lotsenfunktion wahr. Es ist unstrittig, dass seine Arbeit zu einer Stärkung der Situation von Betroffenen führt. Ich möchte ihm stellvertretend für die SPD-Fraktion an dieser Stelle einmal Danke sagen.

Der hier vorliegende Gesetzentwurf sieht nun vor, den § 3 des Gesetzes über die Niedersächsische Landesbeauftragten oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz anzupassen, indem die Befugnisse des Landesbeauftragten zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Betroffenen eines Großschadensereignisses geregelt werden. Zu eben dieser Verarbeitung der Daten bedarf es derzeit der Einwilligung durch die Betroffenen.

Das erschwert die Arbeit des Landesbeauftragten für Opferschutz. Er selbst bittet um eine Änderung des entsprechenden § 3. Um dann den Betroffenen proaktiv ein Unterstützungsangebot unterbreiten zu können und ihnen darüber hinaus in allen weiteren Belangen Unterstützung zukommen lassen zu können, benötigt er dennoch eine Legitimation.

Die AfD-Fraktion sieht nun eine Erweiterung der Datenverarbeitungsbefugnis vor und bildet dabei nahezu wortgleich die Regelung des § 3 des Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ab. Entsprechend dieser Änderung nach dem Vorbild aus NRW könnte der Landesopferschutzbeauftragte künftig Daten von Betroffenen ohne deren Einwilligung verarbeiten und ihnen ein Hilfeangebot machen.

Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, Frau Klages, eines steht fest: Sie haben auch an dieser Stelle mal wieder nicht weit genug gedacht.

Denn Ihrem Vorschlag zufolge müsste der Landesopferschutzbeauftragte für die weitere Verarbeitung von Daten die Einwilligung von den Betroffenen wiederum einholen. Ein tatsächlich wichtiger Teil der Hilfestellung wie die Vermittlung an Opferschutzeinrichtungen und die Hilfestellung bei der Geltendmachung von Ansprüchen wären weiterhin nicht möglich ohne Einwilligungserklärung. Ich möchte an der Stelle hinzufügen, dass es aus meiner Sicht nicht im Sinne der Opferunterstützung ist, wenn nach einem traumatischen Erlebnis weiterhin mit der Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung eine Belastung herbeigeführt wird.

Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, Frau Klages, manchmal hilft es ‑ wenn man schon abschreibt ‑, sich mindestens einen Überblick über die Thematik zu verschaffen. Das hätten Sie zum Beispiel tun können, indem Sie sich die Regelungen zum Opferschutz der anderen Bundesländer angesehen hätten - 14 weitere Bundesländer haben dazu Regelungen getroffen. Hätten Sie das getan, dann wüssten Sie, dass zum Beispiel die Hansestadt Hamburg in ihrem Opferbeauftragtengesetz Regelungen getroffen hat, die der Bitte des Landesopferschutzbeauftragten deutlicher entsprechen.

So sieht der § 7 dieses Gesetzes nicht nur Befugnisse zur Kontaktaufnahme ohne Einwilligung vor, sondern er erlaubt darüber hinaus unter anderem auch die Vermittlung geeigneter Angebote an die Betroffenen und gewährleistet den Informationsaustausch mit anderen Institutionen innerhalb und außerhalb des Bundeslandes. Die Regelung, die in Hamburg getroffen wurde, ist unserer Ansicht nach daher besser geeignet, um den Landesbeauftragten für Großschadensereignisse zu rüsten.

Ich finde es daher tatsächlich beeindruckend, dass Sie hier davon sprechen, Hürden im Datenschutz abzubauen, und gleichzeitig einige Hürden weiterhin bestehen lassen wollen. Diese wurden im Ausschuss auch genannt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen, Opferschutz muss da ankommen, wo er gebraucht wird, und Opferschutz muss möglichst unkompliziert sein. Dazu trägt der Antrag der AfD-Fraktion an dieser Stelle heute nicht bei.

Vielen Dank.