Tempo 30 auf der Steinhauerstraße
Auf der Steinhauerstraße in Völksen kommt Tempo 30. Dies betätigte am Freitag die Region Hannover im Rahmen ihres Modellprojekts „Tempo 30 in Ortsdurchfahrten“. „Ich denke, dass wir nach dem Verkehrsexperiment feststellen werden, dass die Geschwindigkeitsreduzierung erheblich zu einer Verbesserung der Sicherheit auf der Straße beitragen hat.”
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit soll ein Jahr andauern und wird von der Region Hannover wissenschaftlich begleitet. Sinn des Modellprojektes ist es auf den ausgewählten Straßen die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Lärmbelästigung durch den Verkehr zu reduzieren.
„Ich freue mich sehr, dass die Regionsverwaltung nun auf der Steinhauerstraße Tempo 30 anordnen wird. Ich habe bereits schon früh die Gespräche mit der Region Hannover geführt und freue mich das nun alles so kommt wie erwartet.“ Als Besonders wichtig erachtet der SPD-Abgeordnete den Sicherheitsaspekt des Verkehrsexperiment, da die Grundschulkinder regelmäßig diese Straße kreuzen. Wichtig ist Ihm aber auch nochmal darauf einzugehen, dass die Anordnung von Tempo 30 nur aufgrund der neuen Experimentierklausel unter § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO möglich geworden ist.
„Wir müssen also weiterdenken, sodass dauerhaft Tempo 30 auf der Steinhauerstraße angeordnet wird.“ Damit es aber langfristig zu einer Veränderung kommt, bräuchte es allerdings eine Veränderung auf Bundesebene. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung darüber hinaus, kann nur von einer Behörde geregelt werden. "Die Vorgaben dazu sind ganz klar in § 45 StVO geregelt und reichen derzeit nicht aus, um dauerhaft Tempo 30 auf der Steinhauerstraße anzuordnen, daher ist dieses Verkehrsexperiment auch so wichtig, um Erkenntnisse zu erlangen." Abschließend führt Baatzsch aus, dass er den Antrag der Gruppe CDU/FDP auf Regionsebene nicht nachvollziehen kann.
„Ich habe im Verwaltungsausschuss im April darüber informiert, dass die Region Hannover nun ihr Projekt umsetzen kann und das die Steinhauerstraße nun priorisiert werden soll. Der Antrag ist zeitlich und rechtlich überflüssig. Wir sollten gemeinsam lieber darauf hinwirken, dass es eine Gesetzesänderung auf Bundesebene an der StVO gibt.“ Baatzsch führt aus, dass den Kommunen aufgrund der geänderten Lebensweise mehr Entscheidungsspielraum gegeben werden müssen. „Derzeit sind Anordnungen durch Kommunen in vielen Fällen entweder nicht möglich oder schlicht ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, daher erhoffe ich mir das dies auch bald der FDP-Verkehrsminister Wissing erkennt und die Vorschriften der StVO dann künftig den Kommunen mehr Möglichkeiten eröffnen."