Rede zum Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz (10.09.2025)

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Meine Rede zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (12.09.2025)
TOP 3b: Rede zum Antrag der SPD-Fraktion und der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Niedersächsische Landesbeauftragte oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz"
- Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 19/5318

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Rede in Textform
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
In Niedersachsen und in Deutschland leben wir in einem Rechtsstaat. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Wer Straftaten begeht, wird zur Rechenschaft gezogen.
Doch für die Menschen, die Opfer einer Straftat werden, ist diese oft mit schwerwiegenden psychischen und sozialen Folgen verbunden. Gerade bei straftatbezogenen Großschadensereignissen brauchen Betroffene besondere Unterstützung. Hier kommt dem oder der Opferschutzbeauftragten eine zentrale Rolle zu - als erste und niedrigschwellige Anlaufstelle.
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir diese Aufgabe stärken und die Strukturen klarer fassen, damit Betroffene schneller und wirksamer Hilfe bekommen.
Die Amtszeit des oder der Beauftragten wird an die Legislaturperiode geknüpft. Das bringt Klarheit und Kontinuität.
Die gesetzliche Aufgabenbeschreibung wird präzisiert und besser strukturiert.
Die Definition von Großschadensereignissen wird praxisnäher gefasst. Künftig steht das Vorliegen einer Gewalttat im Vordergrund, nicht allein die Anzahl der Opfer. Das ist sachgerecht; denn der Opferschutz richtet sich gezielt an die Menschen, die Opfer schwerer Gewaltverbrechen geworden sind, etwa von Mord, Totschlag oder anderen schweren Raubdelikte.
Neu ist auch die Möglichkeit, bei Ereignissen mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung tätig zu werden, selbst wenn eine Straftat noch nicht nachgewiesen ist. Damit schließen wir eine Lücke im bisherigen Gesetz und ermöglichen frühzeitige Hilfe auch bei politischen und religiösen Tatmotiven.
Die wichtigste Änderung jedoch betrifft den Kontakt zu den Betroffenen. Bisher musste eine Einwilligung vorliegen, bevor der oder die Beauftragte tätig werden durfte. Diese Hürde fällt weg. Künftig kann der Kontakt proaktiv aufgenommen werden - ein wichtiger Schritt, um unsere staatliche Fürsorgepflicht ernst zu nehmen und Betroffene besser zu erreichen.
Wir stärken damit ganz konkret den Opferschutz in Niedersachsen - menschlich, wirksam und rechtssicher.
Ich bitte Sie daher: Lehnen Sie den Gesetzentwurf der AfD ab; denn er greift aus unserer Sicht zu kurz und verkennt die tatsächlichen Herausforderungen, die es im Opferschutz gibt. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu - für einen starken, handlungsfähigen Opferschutzbeauftragten oder eine ‑beauftragte und für die Menschen in Niedersachsen, die auf unsere Unterstützung angewiesen sind.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.