Wir helfen Haushalten die Schäden durch das Hochwasser erlitten haben.

Das Hochwasser, das zwischen dem 24. Dezember 2023 und Ende Januar 2024 verheerende Schäden in Niedersachsen verursachte, hat zahlreiche Haushalte vor große Herausforderungen gestellt. Um den Betroffenen in dieser zu helfen, gewährt das Land Niedersachsen finanzielle Unterstützung.

Umfassende Unterstützung für betroffene Haushalte

Das Land Niedersachsen hat entschieden, betroffenen Haushalten finanzielle Hilfe in Form von Billigkeitsleistungen zukommen zu lassen. Diese Hilfe umfasst Schäden, die durch Hochwasser, wild abfließendes Wasser, Sturzfluten, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation sowie die Folgen von Hangrutschungen unmittelbar durch das Hochwasser verursacht wurden. Auch unmittelbare Schäden durch den Einsatz von Rettungskräften und Einsatzfahrzeugen werden berücksichtigt.

Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen

Die zuständige Bewilligungsbehörde prüft eingehend die Anträge und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Gewährung der Hilfe. Damit wird sichergestellt, dass die Unterstützung bedarfsgerecht und effektiv erfolgt.

Soforthilfe für Haushalte mit erheblichem Schaden am Hausrat

Haushalte, bei denen ein Gesamtschaden am Hausrat von voraussichtlich 5.000 EUR oder mehr entstanden ist, erhalten eine Soforthilfe. Diese beläuft sich auf 500 EUR für jede erwachsene Person und 250 EUR für jedes Kind. Die Soforthilfe beträgt mindestens 1.000 EUR und kann maximal 2.500 EUR pro Haushalt erreichen.

Besondere Notlagen berücksichtigen

In besonderen Fällen, in denen eine besondere akute Notlage glaubhaft dargelegt wird, kann eine Soforthilfe von bis zu 20.000 EUR gewährt werden. Diese Ausnahmeregelung gilt auch für Fälle mit einem voraussichtlichen Schaden von weniger als 5.000 EUR.

Antragstellung bis zum 22. März 2024

Anträge auf Gewährung von Hilfen sind schriftlich bis spätestens 22. März 2024 bei den Bewilligungsbehörden einzureichen. Dies ermöglicht eine zeitnahe Bearbeitung und Gewährung der Unterstützung.

Soforthilfe mit klaren Auflagen

Die gewährte Soforthilfe erfolgt durch Bescheid und unterliegt der Auflage, dass die Verwendung der Hilfe durch entsprechende Belege wie Kaufquittungen oder Rechnungen mit Kontoüberweisungsbelegen bis spätestens 30. Juni 2025 nachweisbar ist. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Hilfe gezielt und effizient den Betroffenen zugutekommt.

Bewusstsein für Versicherungsproblematik

Ich möchte darauf hinweisen, dass das Bewusstsein bei mir besteht, dass Elementarversicherungen nicht für erhöhtes Grundwasser aufkommen und das Abschließen einer Elementarversicherung erschwert sein kann, wenn man in einem ausgewiesenen Hochwassergebiet gebaut hat. Diese Problematik ist bekannt und wird diskutiert.

Ich stehe Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und hoffen, dass diese Unterstützung einen Beitrag zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers leisten kann.

Antragsstellung:

Die Anträge auf Soforthilfe können bis zum 22.03.2024 schriftlich gestellt werden. Bewilligungsstellen sind die von dem Hochwasserereignis betroffenen örtlich zuständigen Landkreise, also im Falle der Kommunen in meinem Wahlkreis (Springe, Ronnenberg, Hemmingen und Wennigsen) die Region Hannover. Die Verwendung der Hilfen ist später durch Quittungen bzw. Rechnungen für Dienstleistungen zu belegen. Für den Fall, dass das Land den Betroffenen später weitere Zahlungen gewährt, werden die Nothilfen angerechnet. Vgl. Website des Umweltministeriums

Bitte beachten Sie, dass sich die Auflagen eventuell ändern können. Es gelten die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden sowie des Umweltministeriums Niedersachsens!