Auch in diesem Jahr gewährt das Land besonders finanzschwachen und überdurchschnittlich hoch verschuldeten Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen Bedarfszuweisungen. Darunter auch Ronnenberg. Baatzsch: „Die zeitnahe Bewilligung in Höhe von 3.590.000,00 € für Ronnenberg ist ein erfreuliches Signal. Gerade durch die gestiegenen Liquiditätskreditzinsen und den nach wie vor hohen Energiekosten sind diese Mittel besonders wichtig.“

Die Bedarfszuweisung ist eine Unterstützung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Im laufenden Antragsverfahren sind Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 74,3 Millionen Euro für 32 Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden vorgesehen. Insgesamt hatten 82 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2024 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der antragstellenden Kommunen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 40 Prozent angestiegen. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.

Ronnenberg erhält die Bedarfszuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in ihren kommunalen Haushalten. Damit soll die Kassenliquidität gestärkt und aufgelaufene Fehlbeträge zurückgeführt werden. Mit den bewilligten Zuweisungen kann jeweils ein Anteil in Höhe von rund 20 Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt werden.