Springe

Der Jugendhilfeausschuss hat kürzlich den Beschluss gefasst, das mit einer Summe von bis zu 2.700,00 Euro aus dem Produkt 513621 „Jugendarbeit und Familienbildung“ zu ein Projekt in Springe zu fördern ist. Dieser Schritt findet im Kontext der Regelungen von § 74 SGB VIII und § 3 Abs. 2 Satz 2 NKomVG i. V. m. § 11 SGB VIII statt, die die Bereitstellung erforderlicher Angebote der Jugendarbeit zur Förderung der Entwicklung junger Menschen vorsehen.

Zu diesem erfreulichen Beschluss äußert sich der Regionsabgeordnete Brian Baatzsch: "Seitdem die Stelle für Jugendbeteiligung in Springe besetzt wurde, geht es in der Thematik spürbar voran." Baatzsch weiter: "Es freut mich sehr, dass wir im Jugendhilfeausschuss die Gelder für die Jugendarbeit in Springe zur Verfügung stellen. Es ist von großer Bedeutung, dass unsere Angebote die Interessen junger Menschen berücksichtigen und ihnen die Möglichkeit bieten, diese Angebote aktiv mitzugestalten."

Der Hintergrund dieses Engagements liegt in der Überzeugung, dass die Angebote der Jugendarbeit nicht nur an den Interessen junger Menschen anknüpfen, sondern auch von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden sollten. Damit wird das Ziel verfolgt, die Jugendlichen zur Selbstbestimmung zu befähigen und sie gleichzeitig zur gesellschaftlichen Mitverantwortung sowie zum sozialen Engagement anzuleiten.

Die Einzelheiten des geförderten Projektes sind in der Anlage 1 zur Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses festgehalten.