Am 29. Mai hat das Bundeskabinett das Rentenniveaustabilisierungs- und Generationskapitalgesetz beschlossen. Es dient dazu, für alle heutigen und künftigen Erwerbstätigen den Anspruch auf eine auskömmliche Rente sicherzustellen und die Beiträge abzumildern. 

 

Damit wird ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags und gleichzeitig die zwei Grundversprechen realisiert: „Wer sein Leben lang hart gearbeitet hat, soll auch im Alter gut abgesichert sein“ und: „Wer arbeitet, hat immer mehr“. 

 

Das Ziel ist es, in die soziale Sicherheit von morgen zu investieren und dafür zu sorgen, dass auch zukünftig Verlass auf den Sozialstaat ist. Das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit hat oberste Priorität für die Zukunft aller Generationen. In jeglichen Branchen wie Pflege, Handwerk oder Einzelhandel sind die Beschäftigten auf die gesetzliche Rente im Alter angewiesen. 

 

Mit dem Beschluss wird festgelegt, dass durch die jährliche Rentenanpassung bis 2039 das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken darf. Diese Haltelinie soll auch darüber hinaus gelten. Für RentnerInnen bedeutet das konkret, dass grundsätzlich die Renten stark angehoben werden.

 

Es steht außer Frage, dass die Alterssicherung bei aktueller demografischer Lage vor finanziellen Herausforderungen steht und genau aus diesem Grund arbeiten wir auf das Ziel hin, dass mehr Menschen in Arbeit kommen und bleiben. Es gilt daher, Fachkräftepotenziale im In- und Ausland zu fördern. 

 

Die Finanzierung der Rentenversicherung wird breiter aufgestellt. Es wird mit dem Generationenkapital eine Kapitalanlage für die Rentenversicherung aufgebaut, um einen zusätzlichen Finanzierungsbaustein zu schaffen.