Du bist auf der Suche nach einer Förderung für eine Idee, ein Projekt oder eine Aktion im Ehrenamt? Dann kann die Mikroförderung des Landes Niedersachsen genau passen. Sie richtet sich an Vereine, Initiativen, gemeinwohlorientierte Organisationen, engagierte Privatpersonen sowie Kirchen mit Gemeinwohlbezug und unterstützt kleinere Vorhaben unkompliziert mit 100 bis 2.500 Euro. Ziel ist, dass gute Ideen vor Ort nicht an kleinen Geldbeträgen scheitern.

Gefördert werden konkrete, nachvollziehbare Projektkosten wie Materialien, Raummieten, Technik, Reisekosten oder projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit. Auch notwendige Honorare sind möglich, allerdings nur begrenzt und ausschließlich für externe Leistungen. Nicht gefördert werden dagegen laufende Vereinskosten, Geschenke, Alkohol, Personalkosten oder parteipolitische Aktivitäten.

Wichtig ist: Der Antrag muss vor Projektbeginn online gestellt werden, ein Anspruch auf Förderung besteht nicht und pro Jahr ist nur ein Antrag je Projekt möglich. Nach Bewilligung werden zunächst 50 Prozent ausgezahlt, der Rest folgt nach dem Verwendungsnachweis. Die Förderung muss außerdem öffentlich kenntlich gemacht werden. So soll Engagement direkt vor Ort gestärkt werden, einfach, praxisnah und ohne großen bürokratischen Aufwand.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das bedeutet: Auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die LAGFA Niedersachsen e. V. im Rahmen der verfügbaren Mittel und anhand festgelegter Kriterien über die Bewilligung. 

Die Antragstellung erfolgt online über die Website der LAGFA Niedersachsen e. V. 

Hier geht es zur Antragsstellung 

Was ist die Mikroförderung?

Die Mikroförderung ist ein zentraler Bestandteil der Niedersächsischen Strategie für Engagement und Ehrenamt, die die Landesregierung im Oktober 2025 beschlossen hat. Mit dem im Januar 2026 verabschiedeten Konzept zur Stärkung der Zivilgesellschaft hat das Land diesen Ansatz ausdrücklich bekräftigt und weiter konkretisiert. Damit unterstreicht die Landesregierung, wie wichtig ihr die Förderung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement ist – nicht nur als Zielsetzung, sondern mit einem konkreten, praxisnahen Instrument. 

Die Mikroförderung ist bewusst niedrigschwellig – also leicht zugänglich – ausgestaltet und ermöglicht eine unkomplizierte finanzielle Unterstützung mit kleineren Beträgen für Menschen, Initiativen und Organisationen, die sich vor Ort engagieren. 

Wofür gibt es die Mikroförderung?

Viele gute Ideen scheitern nicht am Engagement, sondern an fehlenden kleinen Geldbeträgen. Genau hier setzt die Mikroförderung an: Sie unterstützt landesweit Projekte mit möglichst einfachen Abläufen und überschaubaren Anforderungen. Gefördert werden gezielt kleinere Vorhaben, bei denen Beträge zwischen 100 und 2.500 Euro ausreichen, um vor Ort konkret etwas zu bewirken. 

Ziel ist es, bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte bei ihrer Arbeit zu stärken und ihnen die Umsetzung ihrer Ideen zu ermöglichen. Die Förderung unterstützt Engagement dort, wo es entsteht – nah an den Menschen, flexibel und praxisorientiert. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Förderantrag stellen können: 

  • Vereine
  • gemeinwohlorientierte Organisationen
  • Initiativen
  • Privatpersonen, die sich ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagieren
  • Kirchen und Glaubensgemeinschaften, soweit sie gemeinwohlorientiert tätig sind (also Aktivitäten zum Wohl der Allgemeinheit durchführen) 

Voraussetzung ist, dass der (Wohn-)Sitz in Niedersachsen liegt oder das Projekt einen klaren Bezug zum Land Niedersachsen hat. 

Was bestätigen Sie mit Ihrem Antrag?

Mit dem Antrag geben Sie eine eidesstattliche Versicherung ab. Das bedeutet: Sie erklären verbindlich, dass die Förderregeln eingehalten werden und keine Umgehung über Dritte erfolgt – also beispielsweise kein weiterer Antrag über andere Personen oder Organisationen gestellt wird, um die Vorgaben zu umgehen. 

Diese Erklärung schafft Transparenz und sorgt dafür, dass die Fördermittel fair und entsprechend der geltenden Regeln vergeben werden. 

Kann ich mehrere Anträge stellen?

Pro Kalenderjahr ist nur ein Antrag je Träger und Projektzweck zulässig. Mehrere Anträge für dasselbe Projekt – auch wenn sie durch unterschiedliche Personen innerhalb einer Gruppe gestellt werden – sind nicht erlaubt. 

Wer gegen diese Regel verstößt, muss die erhaltenen Fördermittel vollständig zurückzahlen und kann von zukünftigen Förderungen ausgeschlossen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Mittel gerecht verteilt werden und möglichst viele Engagierte profitieren können. 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Fördersumme beträgt 100 € bis 2.500 € pro Projekt. Eine Förderung ist einmal pro Kalenderjahr je Träger und Projektzweck möglich. Die Gesamtausgaben des Vorhabens dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten. 

Welche Ausgaben können gefördert werden?

Grundsätzlich gilt: 

Alle Ausgaben müssen notwendig und angemessen sein, eindeutig dem Projekt zugeordnet werden können und durch prüffähige Belege (z. B. Rechnungen oder Tickets) nachgewiesen werden. 

Sachausgaben 

Gefördert werden notwendige Sachausgaben, die unmittelbar für die Durchführung des Projekts benötigt werden. Dazu gehören insbesondere: 

- Materialien und Verbrauchsmittel - Angemessene und notwendige externe Raummieten - Miete für technische Ausstattung und Veranstaltungsbedarf 

Honorare 

Honorare – also Vergütungen für externe Leistungen – können nur übernommen werden, wenn sie für die Durchführung des Projekts zwingend erforderlich sind. 

Dabei gelten zwei Grenzen: 

  • Pro teilnehmender Person dürfen höchstens 100 Euro pro Tag angesetzt werden.
  • Insgesamt dürfen für Honorare pro Projekt nicht mehr als 450 Euro gefördert werden. 

 

Auch wenn mehrere Personen beteiligt sind oder das Projekt mehrere Tage dauert, bleibt dieser Höchstbetrag von 450 Euro pro Projekt bestehen. 

Beispiel: 

Laden Sie zwei Referierende für einen eintägigen Workshop ein, können Sie jeweils bis zu 100 Euro pro Person ansetzen (insgesamt 200 Euro). 

Arbeiten drei Referierende an zwei Tagen mit, könnten rechnerisch höhere Beträge entstehen – gefördert werden jedoch höchstens 450 Euro für das gesamte Projekt. Pauschale Honorare ohne nachvollziehbare Einzelbelege sind nicht zulässig. Personalausgaben und Fortbildungskosten für hauptamtliche Mitarbeitende (also festangestellte Kräfte) können nicht gefördert werden. 

Reisekosten Wenn im Rahmen Ihres Projekts Reisen anfallen – also Fahrten, die Sie z. B. zu einem Veranstaltungsort, zu einem Seminar oder zu einem Projektpartner unternehmen müssen – können angemessene und notwendige Reisekosten erstattet werden. Dabei orientiert sich die Erstattung an den Regelungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO), also den Vorschriften, die in Niedersachsen für die Erstattung von Fahrt- und Reisekosten gelten. Die Mikroförderung im Überblick Seite 4 | 6 

 

Wichtig zu wissen: 

  • Erstattet werden grundsätzlich nur nachweisliche Kosten – also etwa Ticketpreise, Benzinkosten oder andere tatsächliche Ausgaben.
  • Alle Kosten müssen nach Projektabschluss durch prüffähige Belege (z. B. Tickets, Rechnungen) belegt werden. 

 

Öffentlichkeitsarbeit 

Ausgaben für projektbezogene Kommunikation – z. B. für Flyer, Plakate, eine projektbezogene Website oder Social-Media-Beiträge – sind förderfähig, wenn sie unmittelbar dazu beitragen, die Ziele des Projekts zu erreichen. 

Wichtig ist dabei: 

Geförderte Projekte müssen auf die Unterstützung hinweisen. Das bedeutet, dass in geeigneter Form kenntlich gemacht werden muss, dass das Projekt durch die LAGFA Niedersachsen e. V. und das Land Niedersachsen gefördert wird. 

In der Regel heißt das, dass die vorgegebenen Logos (z. B. das Logo der Mikroförderung) gut sichtbar auf Veröffentlichungen eingebunden werden müssen – etwa auf Flyern, Plakaten, Präsentationen, Veranstaltungsankündigungen oder auf der Projektwebsite. 

Die Logos dürfen dabei nicht verändert werden und müssen entsprechend den bereitgestellten Vorgaben verwendet werden. Die genauen Hinweise zur Verwendung (z. B. welche Logos in welcher Größe und Anordnung zu nutzen sind) stellt die LAGFA Niedersachsen e. V. zur Verfügung. 

Was kann nicht gefördert werden?

Die Mikroförderung unterstützt konkrete, projektbezogene Ausgaben. Einige Ausgaben können jedoch nicht gefördert werden. Dazu gehören insbesondere: 

  • kalkulatorische Kosten (also rechnerische, nicht tatsächlich gezahlte Kosten wie fiktive Mieten oder Abschreibungen)
  • Preisgelder, Geschenke, Gutscheine und Wertmarken.
  • Ausgaben für allgemeine Werbung ohne unmittelbaren Projektbezug
  • Allgemeine Vereinsausgaben (Kontoführungsgebühren etc.)
  • Alkohol und andere Suchtmittel (als Suchtmittel gelten Substanzen mit Abhängigkeitspotenzial gemäß den Definitionen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bzw. den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen).
  • Ausgaben, die nicht prüffähig nachgewiesen werden können.
  • Parteipolitische Veranstaltungen sowie missionarische oder extremistische Aktivitäten 

 

Wichtig ist: 

Alle geförderten Ausgaben müssen eindeutig dem Projekt zugeordnet werden können und durch prüffähige Belege nachweisbar sein. 

Welche Nachweise sind erforderlich?

Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Darin wird dokumentiert, wie die Fördermittel eingesetzt wurden. Zusätzlich muss die antragstellende Person erklären, dass die Mittel ausschließlich für den bewilligten Zweck verwendet wurden. 

Im Rahmen möglicher nachträglicher Prüfungen können alle eingereichten Ausgaben überprüft werden. Daher müssen sämtliche Belege vollständig vorgelegt werden können. Alle Unterlagen sind fünf Jahre nach Projektabschluss aufzubewahren. 

Wie stelle ich den Antrag?

Die Antragstellung erfolgt online über die Website der LAGFA Niedersachsen e. V. 

Hier geht es zur Antragsstellung 

Wann wird das Geld ausgezahlt?

Nach der Förderzusage werden zunächst 50 Prozent der bewilligten Summe ausgezahlt. Die restlichen 50 Prozent folgen nach Einreichung und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn Ihres Projekts. Maßgeblich ist das Datum, an dem Ihr Projekt startet (z. B. Veranstaltungstag, erster Workshop, erste verbindliche Ausgabe). Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen – bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden. 

Nach Abschluss des Projekts haben Sie drei Wochen Zeit, um den Verwendungsnachweis einzureichen. Diese Frist ist verbindlich. Wird der Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt, kann dies Auswirkungen auf die Auszahlung der restlichen Fördermittel haben oder zur Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge führen. 

Wir empfehlen daher, die Fristen frühzeitig einzuplanen und alle Belege von Anfang an sorgfältig zu sammeln. 

Wie mache ich die Förderung öffentlich sichtbar?

Geförderte Projekte sind verpflichtet, die Unterstützung kenntlich zu machen. In geeigneter Weise ist auf die Förderung durch die LAGFA Niedersachsen e. V. und das Land Niedersachsen hinzuweisen – zum Beispiel auf Flyern, Websites oder bei Veranstaltungen. 

In der Regel heißt das, dass die vorgegebenen Logos (z. B. das Logo der LAGFA Niedersachsen e. V. und ggf. das Landeslogo) gut sichtbar auf Veröffentlichungen eingebunden werden müssen – etwa auf Flyern, Plakaten, Präsentationen, Veranstaltungsankündigungen oder auf der Projektwebsite. 

Die Logos dürfen dabei nicht verändert werden und müssen entsprechend den bereitgestellten Vorgaben verwendet werden. Die genauen Hinweise zur Verwendung (z. B. welche Logos in welcher Größe und Anordnung zu nutzen sind) stellt die LAGFA Niedersachsen e. V. zur Verfügung. 

Wo bekomme ich Beratung?

Die LAGFA Niedersachsen e. V. steht Antragstellenden vor und während der Projektlaufzeit beratend zur Seite. Ziel ist es, Fragen frühzeitig zu klären und eine reibungslose Umsetzung der Projekte zu unterstützen.