"Über 85% eingegangene Grundsteuererklärungen rund 3,2 Mio sind abgegeben worden“, freut sich der Landtagsabgeordnete Brian Baatzsch. Die Abgabefrist ist vor einigen Wochen abgelaufen. So konnten auch schon einige Messwerte erstellt werden und an die Kommunen weitergeleitet geleitet werden. "Die Kommunen können nun Ihre neuen Hebesätze bilden und die Grundsteuerbescheide rausgeben“, freut sich Baatzsch.

Die Zahl der Rechtsbehelfe ist im normalen Rahmen und es gibt bis jetzt keine Musterklagen gegen das NGrStG. Die Finanzämter beginnen ab Mitte Juli mit Schätzungen, für alle die keine Grundsteuererklärung abgegeben haben.

Häufig wird der neue Grundsteuermessbetrag mit dem bisherigen Hebesatz multipliziert, um die künftige Grundsteuer abzuschätzen. Dies führt in die Irre, da künftig nicht mehr nach dem (Verkehrs-)Wert des Grundstücks bemessen wird, sondern nach dem neuen Grundsteuermessbetrag, der die Grundsteuerbelastung im Wesentlichen nach Flächen bemisst. Deshalb können die neuen Hebesätze ganz anders ausfallen als die alten Sätze. Die Kommune berechnet sie neu. Dabei wird sie bekannt geben, was der anhand des Grundsteueraufkommens des Jahres 2024 aufkommensneutrale Hebesatz für die Kommune als Ganzes wäre (Transparenz), aber gleichzeitig unabhängig davon ggf. eine neue Höhe frei bestimmen können.

"Wird die Grundsteuer stiegen? Eine berechtige Frage für die Grundstückseigentümer“, meint Baatzsch: "Ja und nein ist die Antwort. Es wird eine Belastungsverschiebung für einzelne Steuerpflichtige geben. Das kann sowohl ein Mehr als auch ein Weniger sein." Denn die Belastungsverteilung nach den alten Werten ist im Laufe der Zeit unzutreffend und sogar verfassungswidrig geworden und wird durch die Reform, die für alle einen neuen Maßstab festlegt, ersetzt. "Gäbe es keine Änderungen, wäre die Reform sinnlos“, so sieht es auch der Landtagsabgeordnete der SPD.